Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH

AGB - Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anwendungsbereich

Die Firma Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts.

Der Vertragsschluss mit der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH kommt ausdrücklich nur nach den Inhalten dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen zustande. Entgegen­stehende Geschäfts­bedingungen eines beauftragten oder beauftragenden Bestattungs­unternehmens oder eines Privatkunden wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen, soweit entgegen­stehenden Geschäfts­bedingungen nicht ausdrücklich zugestimmt worden ist.

Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Krematoriums Schwäbisch Gmünd gelten ausschließlich.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, die Bestattungs­verordnung Baden-Württemberg sowie das Bestattungs­gesetz Baden-Württemberg.

 

2. Vertragsschluss

Die Firma Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH stellt einen Antrag zur Feuer­bestattung zur Verfügung, dessen vollständige Ausfüllung und Übergabe ist Voraussetzung für einen wirksamen Vertrags­schluss über die Verpflichtung des Krematoriums zur Erbringung von Leistungen.

Die Vollständigkeit der für die Bestattung erforderlichen Unterlagen ist von den Angehörigen des Verstorbenen oder des von ihnen beauftragten Bestattungs­unternehmens auf ihre Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen, eine entsprechende Pflicht besteht seitens der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH nicht.

Die Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH haftet nicht für Verzögerungen die infolge unvollständiger oder fehlerhafter Anträge zur Feuer­bestattung eintreten.

Einen konkreten Einäscherungs­termin ist die Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH nicht verpflichtet einzuhalten, insoweit werden – es sei denn, es gibt abweichende schriftliche Vereinbarungen – keine Fixgeschäfte vereinbart. Die Terminierung einer Feuer­bestattung erfolgt durch die Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH in der Regel bis zu 3 Tage nach der amtsärztlichen Freigabe.

Kommt es aufgrund unvollständig ausgefüllter Anträge und fehlender Formulare zur Verzögerung, ist die Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH – nach erfolgtem Hinweis auf fehlende Daten und nach Ablauf einer zu setzenden Frist – berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu fordern.

 

3. Durchführung der Feuerbestattung

Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass der Verstorbene verwechslungssicher gekennzeichnet ist.

Der Sarg muss den gesetzlichen Anforderungen genügen und aus Holz gefertigt sein. Zudem muss der Sarg gegen auslaufende Flüssigkeiten gesichert sein. Entstehen dem Krematorium aufgrund auslaufender Flüssigkeiten Reinigungs­kosten, werden diese gesondert berechnet.

Der Sarg muss am Fußende deutlich mit Vor- und Familien­namen, sowie dem Namen des Bestatters gekennzeichnet sein.

Die Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH haftet nicht für Schmuck, Sargbeigaben, Accessoires oder Kleidung sowie weitere Gegenstände, die die Verstorbenen bei der Anlieferung tragen oder die sich im Sarg befinden. Wenn von diesen Sargbeigaben keine Gefährdung der Einäscherungs­anlage ausgeht, werden sie mit dem Verstorbenen eingeäschert. Ansonsten werden Sargbeigaben in Absprache mit dem Bestattungs­unternehmen entfernt.

Litt der Verstorbene an meldepflichtigen Krankheiten, insbesondere an besonders ansteckenden Krankheiten, ist der Sarg deutlich sichtbar entsprechend zu kennzeichnen.

Nach Anlieferung erfolgt die Einlagerung des Sarges in den Kühlraum der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH. Hiernach ist – wenn erforderlich – eine zweite amtsärztliche Leichenschau durchzuführen und eine ärztliche Bescheinigung zu erstellen, diese Leistungen gehören neben der Einäscherung zu den Leistungen der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH und werden entsprechend abgerechnet.

Wird bei der zweiten amtsärztlichen Untersuchung ein Verstorbener durch den Amtsarzt gesperrt/angehalten, wird das zuständige Bestattungs­institut umgehend telefonisch oder schriftlich informiert.

Des Weiteren behält sich der zuständige Amtsarzt vor, bei nicht fachgerechter Einbettung des Verstorbenen die amtsärztliche Untersuchung abzulehnen und vom Bestatter Nachbesserung zu fordern.

Jedem Sarg wird vor Durchführung der Feuer­bestattung ein Schamottstein zugeordnet, der – neben einer fortlaufenden Nummerierung auf der Vorderseite – auf der Rückseite die Beschriftung „Schwäbisch Gmünd“ aufweist.

Übersteigt ein Sarg augenscheinlich die Kapazität der Einäscherungs­anlagen des Krematoriums, wird der Sarg in Absprache mit dem Bestatter in ein Partner­krematorium zur Einäscherung überführt. Die entstehenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Nach amtsärztlicher Freigabe werden der Sarg und der Verstorbene eingeäschert. Fremdkörper wie Schmuckstücke, Zahngold etc. verbleiben bei der Asche des Verstorbenen. Die Asche wird im Anschluss an die Einäscherung in ein fest verschlossenes Urnen­behältnis gefüllt, das Urnen­behältnis wird beschriftet mit dem Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, dessen Geburts- und Sterbedaten sowie der Einäscherungs­nummer der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH.

Nach der Einäscherung vorhandene Fremdkörper wie z. B. Sargbeschläge werden entnommen und für den Auftraggeber kostenfrei entsorgt. Gleiches gilt für Implantat-Rückstände.

Eine Einäscherung kann ausschließlich nur für einen Sarg mit einem Verstorbenen erfolgen. Es können keine Tiere eingeäschert werden.

Ein Versand der Urne auf dem Postwege erfolgt ausschließlich auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers.

Im Übrigen ist eine Abholung zu den Geschäftszeiten der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH durch den Auftraggeber möglich.

 

4. Zahlungsbedingungen

Angehörige und von diesen beauftragte Bestattungs­unternehmen haften als Auftraggeber als Gesamt­schuldner für die von der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH erbrachten Leistungen und Kosten.

Nach erhaltener Rechnung über die erbrachten Leistungen der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH ist diese ohne Abzug spätestens nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung auszugleichen, nach Ablauf dieses Zeitraums werden von der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH – ohne dass es einer Mahnung bedarf – gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB gefordert und zusätzlich Mahngebühren berechnet.

Ein etwaiges Insolvenz­risiko des Bestattungs­unternehmers tragen ausschließlich die Angehörigen. Zahlungen von Angehörigen an ein Bestattungs­unternehmen sind gegenüber der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH nicht zahlungsbefreiend, auf die Regelungen zum Gesamt­schuldverhältnis in den §§ 426ff. BGB wird ausdrücklich verwiesen.

 

5. Haftung

Die Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH haftet nur für solche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Haftungs­beschränkung gilt für sämtliche Bestandteile des Vertrags­verhältnisses sowohl im Rahmen der Auftrags­annahme, deren Durchführung und die Übergabe des Urnen[.]behältnisses an Auftraggeber oder beauftragte Versandunternehmen.

Mit der Übergabe an den Auftraggeber oder ein Versand­unternehmen endet die Haftung der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH.

 

6. Gerichtsstand, Erfüllungsort und salvatorische Klausel

Für mit der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH geschlossene Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht, unabhängig wo Auftraggeber ihren Sitz haben. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertrags­verhältnissen der Krematorium Schwäbisch Gmünd GmbH ist Schwäbisch Gmünd.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen stets der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen sowie eines geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertrags­bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder teilunwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

Schwäbisch Gmünd, den 5. März 2016

gez. Daniel Preiß

Geschäftsführer