Informationen für Angehörige
Was passiert bei einer Feuerbestattung?
Immer mehr Menschen interessieren sich für eine Feuerbestattung, die Zahl der Beisetzungsmöglichkeiten für Urnen steigt: Neben dem klassischen Wahl- oder Reihengrab gibt es die Seebestattung, Kolumbarien, Urnengemeinschaftsanlagen, Bestattungswälder und weitere Alternativen, die nicht zuletzt wegen des geringen Pflegeaufwands beliebt sind.
So weit verbreitet der Wunsch nach einer Einäscherung inzwischen ist – viele offene Fragen bleiben über den Vorgang der Kremierung selbst. Wir laden Sie ein, sich zu informieren:
Fragen & Antworten
Erste Voraussetzung für eine Einäscherung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen oder der Angehörigen.
Um vom Ordnungsamt Schwäbisch Gmünd die Erlaubnis zur Feuerbestattung zu erhalten, benötigen wir außerdem die Sterbeurkunde oder die Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), ergänzt mit den Daten des Standesamtes.
Die Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) wird benötigt, um die in Baden-Württemberg vor einer Einäscherung gesetzlich vorgeschriebene zweite amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Bei einem nicht natürlichen Todesfall wird die Freigabe der zuständigen Staatsanwaltschaft benötigt.
Sämtliche Formalitäten, die mit der Einäscherung zusammenhängen, erledigt Ihr Bestatter für Sie. Falls Sie im Vorfeld Fragen haben, dürfen Sie sich aber gerne auch direkt an uns wenden.
Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie eine Feuerbestattung wünschen, wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens, der alles Weitere mit uns klärt.
Ja, in der Regel ist es möglich, die Kremierung Ihres Angehörigen zu einem Wunschtermin durchzuführen. So können Sie zu diesem Zeitpunkt an ihn denken, eine Kerze anzünden oder die Einäscherung persönlich bei uns verfolgen. Die Terminabsprache treffen Sie direkt mit Ihrem Bestatter.
Die Trauerfeier kann wie bei einer Erdbestattung in der Kirche, der Aussegnungshalle des Friedhofes oder in der Trauerhalle des Bestatters stattfinden. Anschließend wird der Sarg mit dem Verstorbenen dann nicht beigesetzt, sondern zum Krematorium überführt.
Alternativ können Sie die Trauerfeier nach der Einäscherung, im Rahmen der Urnenbeisetzung veranstalten. Auch in unserem Haus ist eine Verabschiedung in kleinem Kreis möglich.
Die Kremierung verläuft wie folgt:
- Der Einäscherungsofen wird auf eine vorgeschriebene Einäscherungstemperatur von mindestens 850° C gebracht.
- Der Sarg wird in den Ofen gefahren, wo er sich durch die hohe Temperatur selbst entzündet.
- Die Verbrennung wird durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt und dauert etwa 1 Stunde und 15 Minuten.
- Die Asche wird aus der Ofenkammer entnommen und mit dem zugehörigen Schamottstein in eine Aschekapsel gefüllt.
- Die Aschekapsel wird verschlossen, versiegelt und Ihrem Bestatter übergeben.
Zunächst werden die Daten des Verstorbenen in unser EDV-System aufgenommen und dem Verstorbenen wird ein feuer- und hitzebeständiger Schamottstein zugeordnet, auf dem eine einmalige Identifikationsnummer sowie der Name des Krematoriums eingeprägt sind. Der Stein begleitet den Verstorbenen bei der gesamten Kremierung und wird anschließend mit in die Aschekapsel gefüllt. So ist jederzeit eindeutig feststellbar, um wen es sich handelt.
Die Urnenkapsel besteht aus einem Zellulose-Verbundstoff. Die Kapsel wird in einer Urne beigesetzt, die Sie sich bei Ihrem Bestatter aussuchen.
Die Holzasche des Sarges ist besonders leicht und kann daher während der Einäscherung ausgefiltert werden. So bleiben am Ende tatsächlich nur die Überreste des Verstorbenen sowie der zugehörige Schamottstein zurück.
Bei der Aufbereitung der Totenasche wird das Zahngold automatisch mit in die Aschekapsel gefüllt. Implantate wie zum Beispiel künstliche Hüft- und Kniegelenke müssen vor der Aufbereitung der Asche entnommen werden, da sonst die sogenannte Aschemühle beschädigt würde. Sie werden gesammelt und danach der Verwertung übergeben. Dies handhaben wir deshalb so, da diese Implantate zum großen Teil nicht in die Aschekapsel passen. Die Erlöse der Verwertung gehen zu 100 Prozent an gemeinnützige Projekte in der Region.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten für die verschiedenen Urnengrabstellen stark variieren. Ihr Bestatter kann Sie hierzu ausführlich beraten.
In Deutschland unterliegen alle Krematorien den strengen Auflagen der Bundesemissionsschutzverordnung. Unsere Filtertechnik ist auf dem aktuellen technischen Stand und die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wird automatisch und kontinuierlich von den zuständigen Behörden überwacht.
Sie haben weitere Fragen?
Wenden Sie sich an Ihren Bestatter oder sprechen Sie uns direkt an. Gerne stehen wir Ihnen zu unseren Bürozeiten Rede und Antwort: Montag bis Freitag, 8.00 Uhr - 16.30 Uhr, Telefon 07171 - 40 50 17.